Fischerprüfung
In Nordrhein-Westfalen und in anderen Bundesländern ist die Befugnis der Fischereiausübung grundsätzlich an die erfolgreiche Ablegung einer Fischerprüfung gebunden (vgl. § 31 Abs. 3 LFischG). Die Fischerprüfung wird nach den Vorschriften der Fischerprüfungsordnung bei den unteren Fischereibehörden abgelegt, in den meisten Fällen zweimal im Jahr. Jährlich werden in Nordrhein-Westfalen etwa 16.000 Fischerprüfungen durchgeführt. Davon bestehen rund 90 % der Prüflinge im ersten Anlauf.
Das Thema Fischerprüfung wurde von unserem Vereinsmitglied und Journalisten Herbert Diethold in einem sehr gut recherchierten und toll geschriebenen Artikel, der im Kölner Stadtanzeiger veröffentlicht worden ist, aufbereitet. Dem ASV Sürth 1928 e.V. wurde gestattet, diesen Artikel auf seine Homepage zu stellen.
Hier ist die 'Pflichtlektüre' für alle, die zur Fischerprüfung antreten wollen: